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Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung oder beim Absagen einer Verbindung?
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung oder beim Absagen einer Verbindung?
Mirek avatar
Verfasst von Mirek
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Selbstverständlich. Wenn die Verspätung 60 Minuten überschreitet, geben wir Ihnen ein Teil des Fahrgelds zurück. Es ist nicht wichtig, ob die Verspätung unser Fehler ist, oder nicht.

Falls eine Verbindung abgebrochen wurde.

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