Da wir Geld für Umweltzwecke spenden, unterliegt die Kompensation für den CO2-Fußabdruck nicht der Steuer gemäß Abschnitt 2 des Mehrwertsteuergesetzes.
Verfasst von Mirek
Vor über 3 Jahren aktualisiertDa wir Geld für Umweltzwecke spenden, unterliegt die Kompensation für den CO2-Fußabdruck nicht der Steuer gemäß Abschnitt 2 des Mehrwertsteuergesetzes.