Da wir Geld für Umweltzwecke spenden, unterliegt die Kompensation für den CO2-Fußabdruck nicht der Steuer gemäß Abschnitt 2 des Mehrwertsteuergesetzes.
Verfasst von Lea
Vor über einer Woche aktualisiertDa wir Geld für Umweltzwecke spenden, unterliegt die Kompensation für den CO2-Fußabdruck nicht der Steuer gemäß Abschnitt 2 des Mehrwertsteuergesetzes.